Rechnungen schreiben – als Selbstständiger oft ein schöner Anlass, denn diese Tätigkeit lässt die Kasse klingeln. Doch Rechnung ist nicht gleich Rechnung, bestimmte Dinge müssen auf eine Rechnung, damit sie ordnungsgemäß ist.
Das muss eine ordnungsgemäße Rechnung eines Kleinunternehmers enthalten:
• den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kleinunternehmens und des Rechnungsempfängers
• die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer
• Rechnungsdatum, beziehungsweise Ausstelldatum
• Rechnungsnummer
• Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder der Dienstleistung
• den Liefertermin oder das Leistungsdatum (kann durch „Liefer-/Leistungsdatum stimmen mit dem Rechnungsdatum überein“ ersetzt werden
• der Hinweis auf die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben (§ 19 UstG)
• werden grundstücksbezogene Leistungen berechnet, muss ein entsprechender Hinweis auf die Rechnungs-Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren aufgeführt werden (bei Privatpersonen als Leistungsempfänger).
Formulierungen für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben:
„Gemäß § 19 UStG wird im Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
„Nach § 19 UStG enthält die Rechnung keine Umsatzsteuer.“
„Nach § 19 UStG Kleinunternehmerregelung kein Ausweis von Umsatzsteuer.“
Wichtig:
Rechnungen, die von Kleinunternehmern ausgestellt werden, dürfen KEINE Umsatzsteuer enthalten.
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