Alle Beiträge von Alexandra Jankowiak

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Bild von NickyPe auf Pixabay

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schließungen und Einschränkungen geht die Überbrückungshilfe für Unternehmen in die nächste Phase. Gefährdete Unternehmen, die einen Umsatzrückgang aufgrund der Beschränkungen verbuchen, können nochmals Überbrückungshilfe beantragen.

Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe

Die Phase 1 der Überbrückungshilfe galt zunächst für die Monate Juni bis August 2020. Kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Schließungen oder bestimmte Auflagen einhalten mussten und deren Umsatz dadurch einbrach, konnten die Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen. Damit hat das Programm an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung angeschlossen, welches von März bis Mai 2020 gewährt wurde.

Jetzt ist die Antragsfrist für diese Liquiditätshilfe aus Phase 1 verlängert worden. Statt am 30.09. endet die Antragsfrist am 09.10.2020. Die Frist für die Auszahlung endet am 30.11.2020.

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Minijob: Die Umlage U1 steigt ab Oktober 2020

Ab dem 1. Oktober 2020 steigt die Umlage U1 bei dem Minijob. Denn: Auch Minijobber haben bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Doch der Reihe nach.

Die Umlage U1 beim Minijob

Das Umlageverfahren bei Krankheit, abgekürzt mit „U1“, wurde eingeführt, um kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen. Im Krankheitsfall soll die Umlage die finanzielle Belastung für die Aufwendungen der Entgeltfortzahlung auffangen. Und nun ändert sich zum 1. Oktober 2020 bei den Minijobs der Umlagesatz U1.

Entgeltfortzahlung im Minijob

Der Arbeitgeber eines Minijobbers ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit, infolge von:

  • einer unverschuldeten Krankheit oder
  • einer medizinischen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme

das Minijob-Entgelt für mindestens 6 Wochen in der ungeminderten Höhe weiterzuzahlen.

Achtung: Innerhalb der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung von Seiten des Minijobbers.

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Täuschend echt und auf den ersten Blick nicht erkennbar – eine neue Betrugsmasche

Ein Blick in mein Mailpostfach offenbarte mir, dass ich bei dem bekannten Unternehmen mit dem Apfel eine App für knapp 40 Euro gekauft haben soll – echt oder eine neue Betrugsmasche?

Nun ja, ich konnte es nicht gewesen sein, weil ich kein solches Phone besitze – aber mein Junior. „Hm, der kauft doch nichts, ohne das Ganze vorher mit mir abzuklären.“ Also, kurzer Ruf nach dem Teenager und die direkte Frage: „Hast du eine App für dein Handy gekauft?“ Direkte Antwort: „Nein!“ Und dann der Zusatz: „Mama, du weißt doch, dass ich nichts kaufe, ohne dir Bescheid zu geben!“ Also was machen wir? Wir gehen auf Recherche, beziehungsweise steht da ja, dass mir die 40 Euro von meiner Kreditkarte abgebucht werden. Weiterlesen

Scheinselbstständigkeit – für viele Selbstständige ein wichtiges Thema

Die Scheinselbstständigkeit – in aller Munde, vor allem dann, wenn man sich selbstständig macht. „Pass ja auf, dass du mehr als einen Auftraggeber hast, ansonsten könnte das zu massiven Problemen führen!“ – das ist so die Warnung, die Selbstständige zu hören bekommen.
Doch was hat es mit der Scheinselbstständigkeit auf sich?
Statistiken zufolge, wenn es auch diese offiziell gar nicht gibt, ist fast jeder fünfte Selbstständige von der Scheinselbstständigkeit betroffen – und das ohne sich darüber bewusst zu sein. Und warum ist der deutsche Staat so bemüht, die Scheinselbstständigen zu finden? Weiterlesen

Kurzfristige Beschäftigung – Unterschied zum Minijob?

Der Begriff „kurzfristige Beschäftigung“ begegnet uns hin und wieder mal. Ist dieser Begriff gleichzusetzen mit dem Minijob oder ist das was anderes?

Eine Beschäftigung wird dann als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet, wenn diese nicht mehr als an 60 Kalendertagen, beziehungsweise 70 Arbeitstagen oder innerhalb von 3 Monaten im Kalenderjahr ausgeübt wird. Dabei ist eine kurzfristige Beschäftigung in allen Sozialversicherungs-Bereichen versicherungsfrei.
Wichtig bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist, dass die Befristung
• im Vorfeld vertraglich oder
• aufgrund eines Rahmenvertrags auf die 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr oder
• aufgrund der Art, beziehungsweise ihrem Wesen (z. B. bei Erntearbeitern)
geregelt wird. Weiterlesen

Rechnungsstellung Kleinunternehmer – das muss auf die Rechnung

Rechnungen schreiben – als Selbstständiger oft ein schöner Anlass, denn diese Tätigkeit lässt die Kasse klingeln. Doch Rechnung ist nicht gleich Rechnung, bestimmte Dinge müssen auf eine Rechnung, damit sie ordnungsgemäß ist.

Das muss eine ordnungsgemäße Rechnung eines Kleinunternehmers enthalten:

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Geringwertige Wirtschaftsgüter

Zum Jahresende gibt es für alle Selbstständigen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen eine gute Nachricht: für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die Grenze für die Sofortabschreibung angehoben. Wenn man bedenkt, dass seit dem Jahr 1965 keine Anpassung in dieser Hinsicht erfolgt ist, dann war diese Anpassung mehr als überfällig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – die Definition

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden die Güter bezeichnet, die beweglich und abnutzbar, zu einer selbstständigen Nutzung fähig sind und die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind.

Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter – was heißt das?

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Wissenswertes zu Minijobs

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält. Für die Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich besondere Regeln.

Der andere Begriff für den Minijob ist „geringfügig entlohnte Beschäftigung“. Und dann gibt es neben dieser geringfügigen Beschäftigung noch die kurzfristige Beschäftigung – eine andere Art des Minijobs. Weiterlesen

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?

Die beiden Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe oder Kleingewerbetreibende werden oftmals gleichgesetzt. Es handelt sich aber hierbei um zwei verschiedene Sachverhalte.

Definition Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer können Selbstständige, Freiberufler und auch Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte agieren.
Dabei ist der Vorjahresumsatz maßgebend, der nicht über 17.500 Euro gelegen haben darf.
Und der Umsatz im laufenden Jahr darf die 50.000 Euro nicht überschreiten. Weiterlesen

Kleinunternehmer – Rechnung richtig stellen

Kleinunternehmer – eine Möglichkeit, den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Dabei bleiben Kleinunternehmer größtenteils von den Umsatzsteuer-Verwaltungsaufgaben verschont. Wer Kleinunternehmer ist, muss einiges beachten und sollte auch einiges wissen – auch, was die korrekte Rechnungsstellung für Kleinunternehmer angeht.

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmen sind Selbstständige und Unternehmen, deren Umsatz mit steuerpflichtigen Leistungen und Lieferungen
• im vorhergehenden Jahr unter 17.500 Euro gelegen hat und
• im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro sein wird. Weiterlesen