Kurzfristige Beschäftigung – Unterschied zum Minijob?

Der Begriff „kurzfristige Beschäftigung“ begegnet uns hin und wieder mal. Ist dieser Begriff gleichzusetzen mit dem Minijob oder ist das was anderes?

Eine Beschäftigung wird dann als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet, wenn diese nicht mehr als an 60 Kalendertagen, beziehungsweise 70 Arbeitstagen oder innerhalb von 3 Monaten im Kalenderjahr ausgeübt wird. Dabei ist eine kurzfristige Beschäftigung in allen Sozialversicherungs-Bereichen versicherungsfrei.
Wichtig bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist, dass die Befristung
• im Vorfeld vertraglich oder
• aufgrund eines Rahmenvertrags auf die 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr oder
• aufgrund der Art, beziehungsweise ihrem Wesen (z. B. bei Erntearbeitern)
geregelt wird. Weiterlesen

Wissenswertes zu Minijobs

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält. Für die Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich besondere Regeln.

Der andere Begriff für den Minijob ist „geringfügig entlohnte Beschäftigung“. Und dann gibt es neben dieser geringfügigen Beschäftigung noch die kurzfristige Beschäftigung – eine andere Art des Minijobs. Weiterlesen

Großhandel – was ist das?

Der Handel ist so alt wie die Menschheit. Vom Naturalientausch in den frühen primitiven Gesellschaften bis zum heutigen Handel in Form des An- und Verkaufs von Ware gegen Geld in modernen Geldwirtschaften, vergingen viele Jahrtausende. Der Begriff „Handel“ taucht allerdings erst im 15. Jahrhundert auf. Handel gibt es in vielen Formen und mit einer Vielfalt von Produkten. Nimmt man zum Beispiel den Großhandel, so findet man hier einen Handel zwischen Marktteilnehmern, die Waren nicht selbst produzieren, sondern von Herstellern beschaffen und an andere Unternehmen verkaufen. Ein Großhändler verbindet verschiedene Stufen des Vertriebs miteinander, wobei dessen Kunden wiederum keine privaten Verbraucher sind. Abnehmer des Großhandels sind unter anderem Unternehmen des Einzelhandels, des Handwerks, Gastgewerbe oder sonstige gewerbliche Betriebe. Weiterlesen

Praktische Arbeitsbekleidung und zweckmäßige Fahrzeugeinrichtung – die optimalen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Job

Arbeitsbekleidung und Fahrzeugeinrichtung umfassen zwei große Bereiche, die die tägliche Arbeit erleichtern und sogar angenehmer gestalten können. Denn fühlt sich der Handwerker in seiner Kleidung wohl und gut geschützt, wird sich das auch auf seine Arbeitsleistung auswirken. Ebenso entscheidet die Fahrzeugeinrichtung darüber, ob das richtige Werkzeug und die benötigten Waren gefunden und das Projekt erfolgreich durchgeführt werden kann.

Arbeitsbekleidung – funktional, hochwertig und modern.

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Der Expertentag

Die Idee, diese Seite ins Leben zu rufen, kam durch die Veranstaltung „Der Expertentag“ in Bexbach.
Bei dieser kostenlosen Veranstaltung standen verschiedene „Experten“ aus den Bereichen Kommunikation, Netzwerk, Unternehmensführung, Lexware und Büro den Besuchern Rede und Antwort. Natürlich gehörten auch verschiedene Präsentationen aus den genannten Bereichen zur Veranstaltung dazu.

Gebündeltes Wissen, fachliches Know-How und der eine oder andere Tipp wurden so an die Besucher weitergegeben. Doch die Organisation eines solchen Expertentages ist sehr zeitaufwändig, Zeit, die man oftmals nicht hat. Also, was liegt näher, als eine Webseite ins Leben zu rufen, die das Wissen aus den verschiedensten Bereichen vermittelt.

Herzlich willkommen!

Noch eine kleine Anmerkung zum Namen der Seite – der Begriff „Experten“ ist wohl etwas hochgestapelt, aber damals fiel uns kein anderer Name ein, um den Besuchern den Sinn dieser Veranstaltung zu vermitteln. Aus diesem Grund haben wir diesen Namen gewählt.

Wir wissen vieles, aber nicht alles. Aber das, was wir wissen, möchten wir weitergeben.

Ich freue mich, wenn Ihnen die Seite gefällt und die Themen interessant und hilfreich für Sie sind.

Sie haben Themen, die Sie gerne behandelt haben möchten? Dann schreiben Sie uns eine Mail mit dem Themenvorschlag.

 

 

Ein Garagentor für einen guten Wärmeschutz

Die Energiewende verändert jeden Bereich unseres Lebens. Man macht sich Gedanken über das Finanzielle und dabei handelt es sich nicht nur um die erhöhten Strom- oder Heizungskosten, sondern auch um den Umbau für eine effiziente Energienutzung. Die Wärmedämmung ist das Thema schlechthin und darunter versteht man die Wände- und Fassadendämmung und den Wärmeschutz von Türen und Fenstern. Das Thema Wärmedämmung ist nun so verbreitet dass es auch bei den Garagen zur Sprache kommt. Obwohl es sich dabei um ein nicht ganz so bedeutsames Thema handelt, hat die Energiewende dazu beigetragen, dass man sich auch über die Energieeffizienz der Garagen Gedanken macht. Wenn man nun über diese spricht, muss man sagen dass das Garagentor eigentlich das schwächste Glied ist. Der Wärmeschutz ist zwar wichtig, doch er muss nicht so konsequent durchgezogen sein wie bei den Türen und Fenstern. Er ist beim Garagentor, wie gesagt, ein kleineres Thema.

Hallentore einer Dienststelle des Roten Kreuzes

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BFH-Urteil: Bei dualem Studium besteht Anspruch auf Kindergeld

In den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr Studieninteressenten für das duale Studium. Bei dieser Art des Studiums handelt es sich um eine Kombination aus theoretischen Vorlesungsphasen an der Uni, Fachhochschule oder der Berufsakademie und praktischen Phasen im Unternehmen. Im Zeitraum von 2006 bis 2012 stieg die Zahl der dualen Studiengänge um mehr als 50 Prozent.
Mittlerweile ist das Studienangebot sehr breit gefächert, verschiedene Fachrichtungen wie Maschinenbau, Soziales oder Betriebswirtschaft sind nur ein Bruchteil der Studienangebote.
War anfangs das duale Studium „verpöhnt“ und mit zahlreichen Vorurteilen belegt, ist es heute voll anerkannt. Heute gibt es – mit steigender Tendenz – viele Unternehmen, die diese Art des Studiums anbieten.

Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht:
Kindergeldanspruch für Kinder im dualen Studium

Im Juli 2014 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das duale Studium als Erstausbildung anzusehen ist. Eltern, deren Kind während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer praktischen, studienintegrierten Ausbildung absolviert, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dieser Kindergeldanspruch kann auch bis zu dem nachfolgenden Bachelorabschluss innerhalb des gewählten Studiengangs geltend gemacht werden. Da es sich um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es unschädlich für den Kindergeldanspruch, dass die Kinder nach dem Abschluss der Lehre neben dem Studium mehr als 20 Wochenarbeitsstunden arbeiten.

Der Streitfall

Diesem Urteil liegt ein Streitfall zu Grunde, bei dem der Sohn der Klägerin nach seinem Abitur ein duales Hochschulstudium zum Bachelor in dem Studiengang Steuerrecht begann. Parallel zu diesem Studium absolvierte der Sohn eine studienintegrierte, praktische Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten, die er im Juli 2011 erfolgreich beendete. Knapp zwei Jahre danach absolvierte er sein Bachelorstudium. Nach Abschluss seiner Berufsausbildung arbeitete der Sohn neben dem Studium mehr als 20 Stunden in der Woche in einer Steuerberatungskanzlei.

Die Familienkasse hob jedoch die, zuvor zugunsten der Klägerin erfolgte Festsetzung des Kindergelds, ab dem Erreichen des Steuerfachangestellten-Abschlusses auf. Dabei ging die Familienkasse davon aus, dass durch den Abschluss zum Steuerfachangestellten die Erstausbildung beendet sei. Laut Familienkasse war die Tatsache, dass der Sohn mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hat, für das Scheitern der möglichen Weitergewährung des Kindergeldes bis zum Abschluss des Bachelorstudiums ausschlaggebend. Diesen Beschluss wollte die Klägerin nicht akzeptieren und ging dagegen vor.

Der Bundesfinanzhof teilte, wie zuvor auch der 2. Senat des Finanzgerichts, nicht die Auffassung der Familienkasse. Der Finanzgerichtshof Münster gab der Klage mit der Begründung, dass es sich bei dem praxis- und ausbildungsintegrierenden Studiengang als eine Erstausbildung handelt, statt. Mit Erreichen des akademischen Grades, beziehungsweise durch Beendigung des Studiums, sei die Ausbildung erst abgeschlossen und beendet.
Dieses Urteil wurde durch den Bundesfinanzhof mit der folgenden Begründung bestätigt: „Da die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich und sachlich in einem engen Zusammenhang durchgeführt werden, sind sie damit als integrative Teile innerhalb einer einheitlichen Ausbildung anzusehen.“

Was müssen Sie tun, wenn das Kindergeld gestrichen wird?

Durch Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Kind automatisch von der Familienkasse für den Kindergeldbezug nicht mehr berücksichtigt. Beginnt Ihr Kind ein duales Studium, müssen Sie einen Neuantrag in schriftlicher Form für den Bezug des Kindergeldes stellen.
Wird dieser Antrag durch die Familienkasse abgelehnt, können Sie gegen diesen Bescheid Einspruch erheben. Die Familienkasse ist dadurch nochmals zur erneuten Prüfung der Sachlage verpflichtet.
Bleibt die Familienkasse bei der Ablehnung, erhalten Sie die Einspruchsentscheidung. Gegen diese können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben.
In diesen Fällen ist es ratsam, sich von einer rechtskundigen Person unterstützen und beraten zu lassen, da es auch hier gewisse Risiken und Stolperfallen gibt.

Wie zufrieden und begeistert sind eigentlich Ihre Mitarbeiter?

Entscheider-Wissen – Unternehmenskultur

Wie Sie über sich, Ihre Kollegen, Mitarbeiter und Kunden denken ist der Maßstab für den Erfolg Ihres Unternehmens

Wie zufrieden und begeistert sind eigentlich Ihre Mitarbeiter?

Fluktuation im Unternehmen? Nicht bei Ihnen? Dann gratulieren wir! Doch wie messen Sie die Mitarbeiterzufriedenheit in Ihrem Hause? Wussten Sie, dass (Gallup-Studie in Zeit-online, 20.03.2012) 63 % der Arbeitnehmer höchstens Dienst nach Vorschrift machen und gerade mal 14 % der deutschen Arbeitnehmer „Feuer und Flamme“ für das eigene Unternehmen sind? Jeder vierte Mitarbeiter hat innerlich sogar bereits gekündigt.

Die volkswirtschaftlichen Kosten belaufen sich aufgrund von innerer Kündigung auf eine Summe zwischen 122,3 und 124,0 Milliarden Euro jährlich. Produktivitätseinbußen mangels Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft der eigenen Crew sind an der Tagesordnung. Passiver Boykott ist nicht offensichtlich und wird nur in seltenen Fällen „aufgedeckt“. „Wie ist das möglich?“ – werden Sie sich vielleicht fragen. Die Antwort liegt auf der Hand: Die Arbeitnehmer wechseln weniger freiwillig die Arbeit, in Zeiten, in denen der Arbeitsmarkt  materiellen und emotionalen „Raubbau“ mit seinem wertvollsten Kapital – nämlich seinen Mitarbeitern – betreibt. Die Folge sind Resignation und Aushalten der Arbeitssituation. Geld – wie Sie vielleicht vermuten werden, steht nicht an oberster Stelle. Finanzielle Anreize verlieren schnell Ihren Reiz und „Motivation“ durch äußeren Druck kommt dem Unternehmen teuer zu stehen. Wie begeistert Ihre Mitarbeiter sind und der Erfolg Ihres Unternehmens hängt von Ihrer eigenen Einstellung ab. Was halten Sie eigentlich von sich, Ihren Kollegen und Ihren Kunden? Was halten Sie von Ihren Mitarbeitern? Wie gehen Sie mit ihnen um? In welcher Art und Form äußern Sie Kritik? Wie behandeln Sie Erfolge? Und wie Fehler? Nicht selten wird der Kunde als „Dampfablasser“ oder Verbündeter für Stress in den eigenen Reihen missbraucht. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet ist offensichtlich.

Wer heute dauerhaft auf dem neuen Markt erfolgreich bestehen will, muss sich vom Markt abheben. Bessere Preise, Produkte und Promotion sind in dieser Zeit kein Alleinstellungsmerkmal – es gibt alles: IMMER und ÜBERALL. Motivierte und loyale Mitarbeiter, sind der Schlüssel zu loyalen, verbindlichen und zahlenden Kunden. Freiwillige und emotionale Verbundenheit Ihrer „Mannschaft“ dem „Schiff“ und dem „Captain“ gegenüber, ist die beste Ressource, die Ihr Unternehmen zu bieten hat. Begeisterte Mitarbeiter übertragen das auf Ihre Kunden. So werden beide Ihre besten Werbeträger und Empfehlungsgeber, die Sie sich wünschen können. Moderne Umgangsformen und zeitgemäße Kommunikation sind für einen kooperativen und partizipierenden Führungsstil Voraussetzung. Erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihre  „Freundlichkeit“ in Lebensqualität und in bare Münze auszahlt. Wir beraten Sie gerne. www.comcoro.info

Die Darstellung des Unternehmens nach außen

Eine Frage an Sie: Nutzen Sie privat das Internet, um Recherche zu betreiben?
Ja?

Dann haben Sie auch bestimmt eine Unternehmenswebseite, oder?
Nein?            Wie das? Warum?

Sie selbst nutzen die modernen Medien, recherchieren im Internet und sind selbst im Internet nicht präsent? Wo ist Ihr bleibender Eindruck?

In unserem schnelllebigen Informationszeitalter sollte man wettbewerbsfähig sein und das funktioniert mit einer aussagekräftigen und tollen Webseite. Selbst die „Einzelkämpferin“, der „Einzelkämpfer“ sollte auf die eigene Webseite nicht verzichten.
Der moderne Mensch möchte rund um die Uhr an Informationen gelangen, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Wer hier im Internet fehlt, fällt durch das Raster.
Auch wenn die Webseite nicht unbedingt zum großen Umsatz beiträgt, sie kann den Interessenten Zeit sparen. Und Ihnen auch!

Die Webseite spart Zeit

Liest sich jetzt komisch, ist aber so.
Haben Sie 24 Stunden geöffnet?

Nein?                                 Ihre Webseite schon!

Wer auf Ihrer Webseite die Informationen findet, die sie/er sucht, ruft Sie nicht mehr an und fragt Sie, wann Sie geöffnet haben.
Sie sind rund um die Uhr auffindbar und erreichbar. Ihre Kunden werden zufrieden sein!

Stets erreichbar per Mail

„Sie haben Post“ – in Ihrem Email-Postfach.
Vieles geht heute über die moderne Form der Kommunikation – der Email.
Erreichbarkeit rund um die Uhr, Anfragen zu jeder Zeit, von jedem Ort. Vor allen Dingen: eben versendet und schon beim Empfänger angekommen.

Unternehmen und ihre Email-Adressen

Mir fällt des Öfteren auf, dass viele Unternehmen zwar die moderne Kommunikationstechnik per Email nutzen, doch mit Email-Endungen wie
„@gmx.de“, „@web.de“, „@t-online.de“ und anderen enden.
Bei diesen Endungen sollte man davon ausgehen, dass diese Unternehmen über keine eigene Webseite verfügen.

Falsch!

Die meisten von ihnen haben eine Webseite, mit der sie sich im Netz präsentieren. Doch wo ist die passende Email-Adresse?
Und dabei ist dies relativ einfach, eine eigene Email-Adresse mit dem Unternehmensnamen anzulegen.
Wir sind Ihnen hier gerne behilflich, erstellen Ihnen Ihre eigene Unternehmenswebseite, mit der Sie für Ihre Kunden rund um die Uhr „erreichbar“ sind.

Sprechen Sie uns an.

Auszug aus dem Expertenmagazin 2012 – Texterin

Mein Hobby, mein Beruf – das Texten

Ab und an werde ich gefragt: „Was machen Sie beruflich?“
Meine Antwort: „Ich bin Lexware Programmberaterin und Texterin.“
Was jetzt kommt, lässt mich schmunzeln, weil das Gesicht und die aufkommenden Fragen stets die gleichen sind.

„Texterin, was macht eine Texterin?“

„Eine Texterin schreibt Texte für Ihre Kunden – Unternehmen und auch Privatpersonen. Texte für Webseiten, für Blogs, Artikelverzeichnisse und Portale. Das Verfassen von Pressemitteilungen gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeiten.“ Kurzum: Texter und Texterinnen üben eine sitzende Tätigkeit aus, die einiges an Kreativität erfordert und Denken gehört ebenfalls dazu. Aus einem so genannten Keywort entsteht ein Text unter bestimmten Vorgaben.

Beispiel gefällig?

Keywörter: „ Krimmelkuche“ und „Obatzda“

Krimmelkuche trifft Obatzda – zwei Welten, zwei Geschmacksrichtungen Weiterlesen