Minijob: Die Umlage U1 steigt ab Oktober 2020

Ab dem 1. Oktober 2020 steigt die Umlage U1 bei dem Minijob. Denn: Auch Minijobber haben bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Doch der Reihe nach.

Die Umlage U1 beim Minijob

Das Umlageverfahren bei Krankheit, abgekürzt mit „U1“, wurde eingeführt, um kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen. Im Krankheitsfall soll die Umlage die finanzielle Belastung für die Aufwendungen der Entgeltfortzahlung auffangen. Und nun ändert sich zum 1. Oktober 2020 bei den Minijobs der Umlagesatz U1.

Entgeltfortzahlung im Minijob

Der Arbeitgeber eines Minijobbers ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit, infolge von:

  • einer unverschuldeten Krankheit oder
  • einer medizinischen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme

das Minijob-Entgelt für mindestens 6 Wochen in der ungeminderten Höhe weiterzuzahlen.

Achtung: Innerhalb der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung von Seiten des Minijobbers.

Weiterlesen