Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

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Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schließungen und Einschränkungen geht die Überbrückungshilfe für Unternehmen in die nächste Phase. Gefährdete Unternehmen, die einen Umsatzrückgang aufgrund der Beschränkungen verbuchen, können nochmals Überbrückungshilfe beantragen.

Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe

Die Phase 1 der Überbrückungshilfe galt zunächst für die Monate Juni bis August 2020. Kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Schließungen oder bestimmte Auflagen einhalten mussten und deren Umsatz dadurch einbrach, konnten die Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen. Damit hat das Programm an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung angeschlossen, welches von März bis Mai 2020 gewährt wurde.

Jetzt ist die Antragsfrist für diese Liquiditätshilfe aus Phase 1 verlängert worden. Statt am 30.09. endet die Antragsfrist am 09.10.2020. Die Frist für die Auszahlung endet am 30.11.2020.

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Scheinselbstständigkeit – für viele Selbstständige ein wichtiges Thema

Die Scheinselbstständigkeit – in aller Munde, vor allem dann, wenn man sich selbstständig macht. „Pass ja auf, dass du mehr als einen Auftraggeber hast, ansonsten könnte das zu massiven Problemen führen!“ – das ist so die Warnung, die Selbstständige zu hören bekommen.
Doch was hat es mit der Scheinselbstständigkeit auf sich?
Statistiken zufolge, wenn es auch diese offiziell gar nicht gibt, ist fast jeder fünfte Selbstständige von der Scheinselbstständigkeit betroffen – und das ohne sich darüber bewusst zu sein. Und warum ist der deutsche Staat so bemüht, die Scheinselbstständigen zu finden? Weiterlesen

Rechnungsstellung Kleinunternehmer – das muss auf die Rechnung

Rechnungen schreiben – als Selbstständiger oft ein schöner Anlass, denn diese Tätigkeit lässt die Kasse klingeln. Doch Rechnung ist nicht gleich Rechnung, bestimmte Dinge müssen auf eine Rechnung, damit sie ordnungsgemäß ist.

Das muss eine ordnungsgemäße Rechnung eines Kleinunternehmers enthalten:

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Geringwertige Wirtschaftsgüter

Zum Jahresende gibt es für alle Selbstständigen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen eine gute Nachricht: für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die Grenze für die Sofortabschreibung angehoben. Wenn man bedenkt, dass seit dem Jahr 1965 keine Anpassung in dieser Hinsicht erfolgt ist, dann war diese Anpassung mehr als überfällig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – die Definition

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden die Güter bezeichnet, die beweglich und abnutzbar, zu einer selbstständigen Nutzung fähig sind und die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind.

Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter – was heißt das?

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Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?

Die beiden Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe oder Kleingewerbetreibende werden oftmals gleichgesetzt. Es handelt sich aber hierbei um zwei verschiedene Sachverhalte.

Definition Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer können Selbstständige, Freiberufler und auch Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte agieren.
Dabei ist der Vorjahresumsatz maßgebend, der nicht über 17.500 Euro gelegen haben darf.
Und der Umsatz im laufenden Jahr darf die 50.000 Euro nicht überschreiten. Weiterlesen

Kleinunternehmer – Rechnung richtig stellen

Kleinunternehmer – eine Möglichkeit, den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Dabei bleiben Kleinunternehmer größtenteils von den Umsatzsteuer-Verwaltungsaufgaben verschont. Wer Kleinunternehmer ist, muss einiges beachten und sollte auch einiges wissen – auch, was die korrekte Rechnungsstellung für Kleinunternehmer angeht.

Wer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmen sind Selbstständige und Unternehmen, deren Umsatz mit steuerpflichtigen Leistungen und Lieferungen
• im vorhergehenden Jahr unter 17.500 Euro gelegen hat und
• im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro sein wird. Weiterlesen

Gründer stehen vor der Entscheidung Homeoffice oder externes Büro

Viele junge Unternehmen und Gründer stehen irgendwann vor der Frage nach dem Standort des Büros oder der Gewerbefläche. Bevor diese Entscheidung getroffen wird, sollte man sich an verschiedenen Punkten orientieren und die Vor- und Nachteile abwägen. Wer sich im Vorfeld ausreichend informiert und Erfahrungen einholt, hat es in seiner zukünftigen Selbstständigkeit deutlich einfacher.

Überschaubare Kosten durch ein Homeoffice

Gerade in der Anfangszeit sollten Gründer besonders die Kosten im Auge behalten und da bietet ein Homeoffice ein sehr großes Einsparpotenzial. Weiterlesen