Die Scheinselbstständigkeit – in aller Munde, vor allem dann, wenn man sich selbstständig macht. „Pass ja auf, dass du mehr als einen Auftraggeber hast, ansonsten könnte das zu massiven Problemen führen!“ – das ist so die Warnung, die Selbstständige zu hören bekommen.
Doch was hat es mit der Scheinselbstständigkeit auf sich?
Statistiken zufolge, wenn es auch diese offiziell gar nicht gibt, ist fast jeder fünfte Selbstständige von der Scheinselbstständigkeit betroffen – und das ohne sich darüber bewusst zu sein. Und warum ist der deutsche Staat so bemüht, die Scheinselbstständigen zu finden?
Scheinselbstständigkeit – die Definition
Bei Scheinselbstständigen handelt es sich um so genannte Freelancer, die für ein fremdes Unternehmen Leistungen erbringen, das Ganze vertraglich festgelegt. In der Realität pflegen diese Freelancer mit dem Unternehmen allerdings ein abhängiges, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Was das aber für den Selbstständigen, den Freelancer bedeutet, ist etwas umfangreicher.
Dieses Verhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Freelancer reduziert die Einnahmen der Sozialkassen. Freelancer, wenn sie scheinselbstständig sind, haben gegenüber Angestellten einen finanziellen Vorteil – und das ist nicht rechtens. Ein Grund für den deutschen Staat, verstärkt nach Scheinselbstständigen zu suchen.
Die Zeichen, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt:
• fest vereinbarte Arbeitszeiten
• Urlaubsanspruch
• fest in Prozesse integriert
• Pflichten des Reportings
• der Gesamtumsatz stammt zum größten Teil von einem Auftraggeber
• der Freelancer arbeitet auf längere Zeit für einen Auftraggeber
• der Freelancer hat keine eigene Webseite
• der Auftraggeber lässt den Freelancer an Weiterbildungsmaßnahmen im Unternehmen teilnehmen.
Treffen diese Punkte auf Sie als Selbstständigen zu, dann können Sie davon ausgehen, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Denn Sie sind eigentlich ein Angestellter des Unternehmens, der offiziell als Selbstständiger tätig ist. Wer sich unsicher ist, ob nun eine Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, kann sich bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung schlau machen.
Auf Nummer sicher – Prüfung beantragen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob in Ihrem Falle eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, können Sie eine Prüfung beantragen. Haben das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung den Verdacht der Scheinselbstständigkeit, werden diese die Prüfung automatisch initiieren. Im Falle, dass Sie als Scheinselbstständiger tätig waren, hat dies für Sie diese Folgen:
• Sie müssen die steuerliche Situation als Freelancer sortieren und
• die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge über den Zeitraum der Scheinselbstständigkeit nachzahlen.
Es ist möglich, vor dem Arbeitsgericht den Arbeitnehmerstatus einzuklagen – haben Sie Erfolg damit, bekommen Sie den Angestelltenstatus anerkannt.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre, ob bei Selbstständigen eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Schreibe einen Kommentar