Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält. Für die Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich besondere Regeln.
Der andere Begriff für den Minijob ist „geringfügig entlohnte Beschäftigung“. Und dann gibt es neben dieser geringfügigen Beschäftigung noch die kurzfristige Beschäftigung – eine andere Art des Minijobs. Weiterlesen