Geringwertige Wirtschaftsgüter

Zum Jahresende gibt es für alle Selbstständigen und kleinen bis mittelständischen Unternehmen eine gute Nachricht: für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die Grenze für die Sofortabschreibung angehoben. Wenn man bedenkt, dass seit dem Jahr 1965 keine Anpassung in dieser Hinsicht erfolgt ist, dann war diese Anpassung mehr als überfällig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – die Definition

Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden die Güter bezeichnet, die beweglich und abnutzbar, zu einer selbstständigen Nutzung fähig sind und die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind.

Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter – was heißt das?

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