Minijob: Die Umlage U1 steigt ab Oktober 2020

Ab dem 1. Oktober 2020 steigt die Umlage U1 bei dem Minijob. Denn: Auch Minijobber haben bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf die Entgeltfortzahlung. Doch der Reihe nach.

Die Umlage U1 beim Minijob

Das Umlageverfahren bei Krankheit, abgekürzt mit „U1“, wurde eingeführt, um kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen. Im Krankheitsfall soll die Umlage die finanzielle Belastung für die Aufwendungen der Entgeltfortzahlung auffangen. Und nun ändert sich zum 1. Oktober 2020 bei den Minijobs der Umlagesatz U1.

Entgeltfortzahlung im Minijob

Der Arbeitgeber eines Minijobbers ist nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit, infolge von:

  • einer unverschuldeten Krankheit oder
  • einer medizinischen Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme

das Minijob-Entgelt für mindestens 6 Wochen in der ungeminderten Höhe weiterzuzahlen.

Achtung: Innerhalb der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung von Seiten des Minijobbers.

Weiterlesen

Kurzfristige Beschäftigung – Unterschied zum Minijob?

Der Begriff „kurzfristige Beschäftigung“ begegnet uns hin und wieder mal. Ist dieser Begriff gleichzusetzen mit dem Minijob oder ist das was anderes?

Eine Beschäftigung wird dann als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet, wenn diese nicht mehr als an 60 Kalendertagen, beziehungsweise 70 Arbeitstagen oder innerhalb von 3 Monaten im Kalenderjahr ausgeübt wird. Dabei ist eine kurzfristige Beschäftigung in allen Sozialversicherungs-Bereichen versicherungsfrei.
Wichtig bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist, dass die Befristung
• im Vorfeld vertraglich oder
• aufgrund eines Rahmenvertrags auf die 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr oder
• aufgrund der Art, beziehungsweise ihrem Wesen (z. B. bei Erntearbeitern)
geregelt wird. Weiterlesen

Wissenswertes zu Minijobs

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter monatlich nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält. Für die Minijobs gelten sozialversicherungsrechtlich besondere Regeln.

Der andere Begriff für den Minijob ist „geringfügig entlohnte Beschäftigung“. Und dann gibt es neben dieser geringfügigen Beschäftigung noch die kurzfristige Beschäftigung – eine andere Art des Minijobs. Weiterlesen