Schlagwort Überbrückungshilfe antragsberechtigt

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Bild von NickyPe auf Pixabay

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schließungen und Einschränkungen geht die Überbrückungshilfe für Unternehmen in die nächste Phase. Gefährdete Unternehmen, die einen Umsatzrückgang aufgrund der Beschränkungen verbuchen, können nochmals Überbrückungshilfe beantragen.

Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe

Die Phase 1 der Überbrückungshilfe galt zunächst für die Monate Juni bis August 2020. Kleine und mittelständische Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Schließungen oder bestimmte Auflagen einhalten mussten und deren Umsatz dadurch einbrach, konnten die Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen. Damit hat das Programm an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung angeschlossen, welches von März bis Mai 2020 gewährt wurde.

Jetzt ist die Antragsfrist für diese Liquiditätshilfe aus Phase 1 verlängert worden. Statt am 30.09. endet die Antragsfrist am 09.10.2020. Die Frist für die Auszahlung endet am 30.11.2020.

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