Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?

Die beiden Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe oder Kleingewerbetreibende werden oftmals gleichgesetzt. Es handelt sich aber hierbei um zwei verschiedene Sachverhalte.

Definition Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer können Selbstständige, Freiberufler und auch Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte agieren.
Dabei ist der Vorjahresumsatz maßgebend, der nicht über 17.500 Euro gelegen haben darf.
Und der Umsatz im laufenden Jahr darf die 50.000 Euro nicht überschreiten.

Definition Kleingewerbe / Kleingewerbetreibende

Hierbei handelt es sich ausschließlich um Gewerbebetriebe, bei denen „das Unternehmen nach Umfang und Art einen, in kaufmännischer Art und Weise, eingerichteten Geschäftsbetrieb NICHT erforderlich macht (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch, HGB).
Kleingewerbetreibende sind im Sinne ihres eingeschränkten Geschäftsumfangs im Sinne des HGB keine Kaufleute. Als Kleingewerbetreibender ist man in der Regel

nicht im Handelsregister eintragen,
nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet,
nicht verpflichtet, Bilanzen zu erstellen und
unterliegt nicht den HGB-Vorschriften.

Für Kleingewerbetreibende gelten die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das heißt: Alle Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, gelten als Kleingewerbetreibende. Allerdings sind nicht alle Kleingewerbetreibende auch gleichzeitig Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

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